Stand: 22.06.2025
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der FinAudit Berlin GmbH, Friedrichstraße 78, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend "FinAudit Berlin" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Diese AGB gelten für sämtliche von FinAudit Berlin angebotenen Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
FinAudit Berlin erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Finanzprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Vertrag bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Vertrag zwischen FinAudit Berlin und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von FinAudit Berlin annimmt oder FinAudit Berlin den Auftrag des Auftraggebers bestätigt. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch tatsächliche Leistungserbringung erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, FinAudit Berlin sämtliche für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen ein.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der für die Koordination der Zusammenarbeit verantwortlich ist und befugt ist, die für die Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
Die Vergütung für die von FinAudit Berlin zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen nach Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet.
Rechnungen von FinAudit Berlin sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist FinAudit Berlin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vereinbarte Termine und Fristen sind für beide Parteien verbindlich. Sofern Umstände eintreten, die zu einer Verzögerung führen können, ist die jeweils betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich zu informieren.
Liefertermine verlängern sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die FinAudit Berlin nicht zu vertreten hat.
FinAudit Berlin verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
FinAudit Berlin verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz enthält die Datenschutzerklärung von FinAudit Berlin.
FinAudit Berlin erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach bestem Wissen und Gewissen.
FinAudit Berlin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FinAudit Berlin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FinAudit Berlin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.